Steyr AUG PMAG 30 GEN-M3 WINDOW
Bitte beachten: Gesetz NEU seit 14.12.2019 !!
- Überlassun.g (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 20 (§ 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
- Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 10 (§ 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
- Überlassung (Verkauf) von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 und 10 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
- Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
- Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden.
Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden.
Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.
Waffenhändler, die am ZWR teilnehmen, müssen die Überlassermeldung via ZWR durchführen (§ 28 Abs. 3 WaffG).
Registrierung (Verspeicherung) im ZWR
Wird eine Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, ist die Waffe im ZWR unter „§ 17/1/7 FFW +20 Magazin“ zu verspeichern. Diese Verspeicherung belegt einen „Platz“. Zusätzlich ist das Magazin unter „§ 17/1/7 passendes Magazin >20“ zu verspeichern. Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Halbautomat mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, ist die Waffe im ZWR unter „§ 17/1/8 FFW +10 Magazin“ zu verspeichern. Diese Verspeicherung belegt einen „Platz“. Zusätzlich ist das Magazin unter „§ 17/1/8 passendes Magazin >10“ zu verspeichern. Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG überlassen, ist dieses Magazin unter „§ 17/1/9 +20 Magazin“ zu verspeichern. Das Magazin nimmt einen Platz weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG überlassen, ist dieses Magazin unter „§ 17/1/10 +10 Magazin“ zu verspeichern. Das Magazin nimmt einen Platz weg.
Hat der Bürger eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG und erwirbt er für eine schon besessene Schusswaffe ein passendes weiteres großes Magazin (§ 17 Abs. 3 5. Satz WaffG) dann wird dieses Magazin je nach Berechtigung als „§ 17/1/7 passendes Magazin >20“, „§ 17/1/8 passendes Magazin >10, oder „§ 17/1/11 passendes Magazin >10“ verspeichert. Das Magazin nimmt keinen Platz weg.
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The PMAG 30 AUS GEN M3 ist ein 30-Schuss-5.56×45 NATO Polymer Magazin für Steyr® AUG/F88/F90 kompatibel Waffen, die transparente Fenster ermöglichen schnelle visuelle Identifizierung der ungefähren Anzahl der runden, die verbleibenden Funktionen. Das PMAG 30 AUS verfügt über eine langlebige USGI-Spec Edelstahlfeder, Vierwege-Kippsicherung Anhänger und konstante Kurve Innengeometrie für zuverlässige Fütterung und einfache werkzeuglose Demontage zur Reinigung zu erleichtern.
Action Type: Semi-Auto Magazin
Finish: Schwarz
Hersteller/Modell: Magpul für für Steyr® AUG/F88/F90 kompatibel Waffen
Kapazität: 30-Patronen
Patronen: 5.56 mm NAT / .223 Rem.